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aktueller Stand zu den Rundfunkgebühren für internetfähige PC

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden, dass internetfähige PC Rundfunkgebührenpflichtig sind,
weil sich mit diesen Geräten auch Rundfunksendungen per Livestream empfangen lassen.
Wer allerdings bereits sein herkömmliches Rundfunkgerät in der selben Wohnung oder dem selben Betrieb, wo besagter PC in Betrieb ist, angemeldet hat, braucht im Rahmen der Zweitgerätebefreiung keine zusätzliche Gebühr für dieses Gerät zu zahlen.

Genaueres zu dem Urteil finden Sie hier: http://www.bundesverwaltungsgericht.de