Aktuelles
aktueller Stand zu den Rundfunkgebühren für internetfähige PC
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun entschieden, dass
internetfähige PC Rundfunkgebührenpflichtig sind,
weil sich mit diesen Geräten auch Rundfunksendungen per Livestream
empfangen lassen.
Wer allerdings bereits sein herkömmliches Rundfunkgerät
in der selben Wohnung oder dem selben Betrieb, wo besagter PC in
Betrieb ist, angemeldet hat, braucht im Rahmen der
Zweitgerätebefreiung keine zusätzliche Gebühr für
dieses Gerät zu zahlen.
Genaueres zu dem Urteil finden Sie hier: http://www.bundesverwaltungsgericht.de

